Kurz gesagt
- Die Rechtsform bestimmt, wer für Schulden haftet, wie man sich anmeldet und welche Steuern anfallen.
- Allein gründen Sie automatisch ein Einzelunternehmen.
- Zu zweit oder mehr gründen Sie meistens eine GbR. Größere Firmen sind eine OHG oder KG.
- In all diesen Rechtsformen haften die Inhaber mit ihrem Privatvermögen – nur der Kommanditist in der KG nicht.
- Schreiben Sie einen Gesellschaftsvertrag: Wer bringt was ein, wer bekommt wie viel Gewinn, was passiert beim Ausstieg?
Was ist eine Rechtsform?
Jede Firma hat eine Rechtsform. Sie bestimmt vor allem:
- wer für die Schulden der Firma haftet,
- wo man die Firma anmeldet,
- welche Steuern anfallen und wie viel die Gründung kostet.
Es gibt zwei große Gruppen:
- Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Die Menschen hinter der Firma haften persönlich. Darum geht es in diesem Teil.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG: Die Firma haftet mit ihrem eigenen Geld. Darum geht es in Teil 3.
Das Einzelunternehmen
Wenn Sie allein ein Gewerbe oder einen freien Beruf beginnen, haben Sie automatisch ein Einzelunternehmen.
- Sie brauchen kein Startkapital und keinen Notar.
- Sie entscheiden alles allein.
- Sie haften mit Ihrem ganzen Privatvermögen – also auch mit Ihrem Ersparten oder Ihrem Auto.
Kleingewerbe oder Kaufmann? Wird das Geschäft groß und braucht eine kaufmännische Organisation, sind Sie Kaufmann oder Kauffrau und müssen ins Handelsregister. Dann steht hinter dem Firmennamen „e.K.“ (eingetragene Kauffrau, eingetragener Kaufmann). Kleine Firmen sind ein Kleingewerbe und können sich freiwillig eintragen lassen.
Steuern: Sie zahlen Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Bei einem Gewerbe kommt die Gewerbesteuer dazu, aber erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr (Freibetrag).
Die GbR – gemeinsam gründen
Wenn zwei oder mehr Personen zusammen eine Firma beginnen, entsteht meistens eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Ein Beispiel: Zwei Freundinnen eröffnen zusammen ein kleines Café.
- Sie brauchen mindestens 2 Gesellschafter und kein Startkapital.
- Ein Vertrag reicht schon mündlich – besser ist aber ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag.
- Bei einem Gewerbe meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe an.
Haftung: Jeder Gesellschafter haftet persönlich und für die ganzen Schulden der GbR – nicht nur für seinen Anteil. Ein Gläubiger kann sich also das ganze Geld von einer Person holen.
Entscheidungen: Wenn im Vertrag nichts anderes steht, entscheiden und handeln alle Gesellschafter gemeinsam.
Ausstieg: Stirbt ein Gesellschafter oder kündigt er, scheidet nur diese Person aus. Die GbR besteht weiter. Wer kündigt, muss eine Frist von 3 Monaten zum Jahresende einhalten, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
Die eGbR: Seit 2024 kann sich eine GbR freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen. Dann heißt sie eGbR. Das ist zum Beispiel nötig, wenn die GbR eine Immobilie kaufen will. Den Antrag stellt man über einen Notar.
OHG und KG – für größere Firmen
OHG (Offene Handelsgesellschaft):
- Mindestens 2 Gesellschafter mit einem kaufmännischen Geschäft.
- Die OHG muss ins Handelsregister.
- Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
- Eine GbR wird zur OHG, wenn ihr Geschäft groß wird oder wenn sie sich ins Handelsregister eintragen lässt.
KG (Kommanditgesellschaft) – zwei Arten von Gesellschaftern:
- Der Komplementär haftet voll mit seinem Privatvermögen und führt die Firma.
- Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage (dem Geld, das er einbringen soll). Hat er sie eingezahlt, haftet er nicht mehr persönlich.
- Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH. So haftet am Ende kein Mensch mit seinem Privatvermögen.
- Für freie Berufe gibt es die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), zum Beispiel für Ärzte oder Architektinnen.
Anteile und Gewinn: Wer bekommt wie viel?
Das Wichtigste zuerst: Was im Gesellschaftsvertrag steht, gilt. Steht dort nichts, gelten diese Regeln des Gesetzes:
- Gewinn und Verlust werden nach den vereinbarten Anteilen verteilt.
- Gibt es keine Anteile, zählt der Wert der Einlagen.
- Steht auch dazu nichts fest, bekommt jeder gleich viel.
Beispiel: Anna bringt 30.000 Euro in die GbR ein, Ben 10.000 Euro. Anteile haben sie nicht vereinbart. Dann zählt der Wert der Einlagen: Anna bekommt 3/4 vom Gewinn, Ben 1/4. Bei 20.000 Euro Gewinn sind das 15.000 Euro für Anna und 5.000 Euro für Ben.
Auch Arbeit kann eine Einlage sein – zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter kein Geld einbringt, aber im Laden arbeitet. Damit es später keinen Streit gibt, sollte im Vertrag stehen, wie viel diese Arbeit wert ist.
Gewinn verteilen und entnehmen: In der GbR wird der Gewinn meistens am Ende des Jahres verteilt. Jeder Gesellschafter zahlt auf seinen Teil Einkommensteuer. In der OHG und KG wird der Gewinn erst festgestellt (Jahresabschluss) und dann auf die Gesellschafter verteilt. Ein Kommanditist trägt Verluste nur bis zu seiner Einlage.
Der Gesellschaftsvertrag
Ein schriftlicher Vertrag schützt alle. Regeln Sie mindestens:
- wer was einbringt (Geld, Geräte, Arbeit),
- die Anteile und die Verteilung von Gewinn und Verlust,
- wie viel Geld jeder im Jahr entnehmen darf,
- wer die Firma führt und wer unterschreiben darf,
- wie entschieden wird (einstimmig oder mit Mehrheit),
- was bei Kündigung, Streit oder Tod passiert und wie viel Geld jemand beim Ausstieg bekommt (Abfindung).
Lassen Sie den Vertrag von einer Anwältin, einem Notar oder bei der IHK prüfen. Ein guter Vertrag kostet am Anfang etwas Geld – ein Streit ohne Vertrag kostet oft viel mehr.
Wörter
- die Rechtsform, die Rechtsformen
- Die rechtliche Form einer Firma, zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR oder GmbH.
- haften
- Für Schulden einstehen und sie bezahlen müssen. In der GbR haften alle Gesellschafter persönlich.
- das Privatvermögen
- Alles, was einem privat gehört: Geld, Auto, Wohnung.
- das Einzelunternehmen, die Einzelunternehmen
- Eine Firma, die einer Person allein gehört.
- der Gesellschafter, die Gesellschafter / die Gesellschafterin, die Gesellschafterinnen
- Eine Person, der ein Teil einer Firma gehört.
- die Einlage, die Einlagen
- Das, was ein Gesellschafter in die Firma einbringt: Geld, Sachen oder Arbeit.
- der Gesellschaftsvertrag, die Gesellschaftsverträge
- Der Vertrag, in dem die Gesellschafter die Regeln ihrer Firma festlegen.
- das Handelsregister, die Handelsregister
- Ein öffentliches Verzeichnis der Kaufleute und Firmen beim Amtsgericht.
- der Komplementär, die Komplementäre
- In der KG der Gesellschafter, der voll haftet und die Firma führt.
- der Kommanditist, die Kommanditisten
- In der KG der Gesellschafter, der nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
- die Gewinnverteilung
- Die Regel, wer wie viel vom Gewinn bekommt.
Fragen zum Text
Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.
Sie eröffnen allein einen Online-Shop. Welche Rechtsform haben Sie?
Ein Einzelunternehmen – es entsteht automatisch.
Die GbR hat 50.000 Euro Schulden. Darf der Gläubiger das ganze Geld von nur einem Gesellschafter verlangen?
Ja. In der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich für die ganzen Schulden.
Was ist der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist?
Der Komplementär haftet voll und führt die Firma. Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage.
Anna bringt 30.000 Euro ein, Ben 10.000 Euro. Wie wird der Gewinn verteilt, wenn sie nichts anderes vereinbart haben?
Nach dem Wert der Einlagen: 3/4 für Anna, 1/4 für Ben.
Ein Gesellschafter einer GbR stirbt. Ist die GbR dann aufgelöst?
Nein. Seit 2024 scheidet nur diese Person aus. Die GbR besteht weiter.