Kurz gesagt
- Gewerbeamt: Ein Gewerbe melden Sie an, wenn Sie anfangen. Das kostet meist 10 bis 65 Euro.
- Finanzamt: Innerhalb von 1 Monat schicken Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
- Handelsregister: nur für Kaufleute und Gesellschaften wie OHG, KG, GmbH und UG – über einen Notar.
- Kleinunternehmer mit wenig Umsatz müssen keine Umsatzsteuer berechnen.
- Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Die Arbeitslosenversicherung gibt es auf Antrag.
Diese Fristen sollten Sie kennen
- Vor dem Start: Gründungszuschuss und Gründerkredit beantragen; Erlaubnis oder Handwerksrolle, wenn nötig.
- Beim Start: Gewerbe anmelden.
- Innerhalb von 1 Monat: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt.
- Innerhalb von 3 Monaten: Antrag auf Arbeitslosenversicherung; Meldung an die Rentenversicherung, wenn Sie dort pflichtversichert sind.
- Innerhalb von 1 Woche nach dem Start: Ihre Firma bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) melden. Bei einem Gewerbe erledigt das die Gewerbeanmeldung, wenn Sie sie rechtzeitig machen. Freie Berufe melden sich selbst.
Das Gewerbeamt
Ein Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an (oft auch „Ordnungsamt“ oder „Bürgerbüro“). In vielen Städten geht das online.
Sie brauchen meistens:
- Ihren Ausweis oder Pass und – wenn Sie keine EU-Bürgerin oder kein EU-Bürger sind – Ihren Aufenthaltstitel,
- eine Erlaubnis oder den Eintrag in die Handwerksrolle, wenn Ihr Gewerbe das verlangt (Teil 1),
- bei Gesellschaften wie der GmbH den Auszug aus dem Handelsregister.
Die Gebühr ist je nach Ort unterschiedlich, meistens 10 bis 65 Euro. Danach bekommen Sie eine Bestätigung, oft „Gewerbeschein“ genannt.
Was danach automatisch passiert: Das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und die Agentur für Arbeit. Mit einem Gewerbe sind Sie automatisch Mitglied der IHK oder Handwerkskammer.
Freie Berufe gehen nicht zum Gewerbeamt. Sie melden sich nur beim Finanzamt – ebenfalls innerhalb eines Monats.
Das Finanzamt
Spätestens einen Monat nach dem Start schicken Sie dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das geht nur elektronisch über ELSTER, das Steuerportal der Finanzverwaltung. Dafür brauchen Sie ein ELSTER-Konto.
Im Fragebogen schätzen Sie zum Beispiel Ihren Umsatz und Gewinn im ersten Jahr. Danach bekommen Sie eine Steuernummer. Sie gehört auf jede Rechnung.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Wenn Sie mit Firmen in anderen EU-Ländern handeln, brauchen Sie diese Nummer. Sie können sie im Fragebogen gleich mit beantragen.
Die Kleinunternehmerregelung
Normalerweise berechnen Firmen auf ihre Preise Umsatzsteuer (meistens 19 Prozent) und zahlen sie an das Finanzamt. Kleinunternehmer müssen das nicht. Seit 2025 gilt:
- Ihr Umsatz war im letzten Jahr höchstens 25.000 Euro und
- er ist im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro.
Im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 Euro. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 Euro, endet die Regel sofort – schon für den Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten.
Kleinunternehmer schreiben keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen und machen normalerweise keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie können aber auch freiwillig darauf verzichten – dann sind Sie 5 Jahre daran gebunden.
Das Handelsregister
Ins Handelsregister beim Amtsgericht müssen:
- Kaufleute mit einem größeren Geschäft (e.K.),
- die OHG und die KG,
- die GmbH, die UG und die AG.
Die Anmeldung geht immer über einen Notar. Kleine Einzelunternehmen und die GbR müssen nicht ins Handelsregister. Eine GbR kann sich freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (Teil 2).
Geschäftskonto: Ein eigenes Konto für die Firma ist sehr zu empfehlen – dann bleiben privates und geschäftliches Geld getrennt. Für die GmbH und UG brauchen Sie es schon vor der Eintragung, um das Stammkapital einzuzahlen.
Versicherungen für Sie selbst
Als Selbstständige oder Selbstständiger zahlt kein Arbeitgeber mehr für Ihre Versicherungen.
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Pflicht für alle. Wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren, bleiben Sie meistens als freiwilliges Mitglied in Ihrer Krankenkasse. Sagen Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid, dass Sie selbstständig sind. Sie können auch eine private Versicherung wählen.
- Rentenversicherung: Für manche Selbstständige ist sie Pflicht, zum Beispiel für Handwerker in der Handwerksrolle, für selbstständige Lehrkräfte und für Menschen, die fast nur für einen Auftraggeber arbeiten. Sie müssen sich innerhalb von 3 Monaten melden. Alle anderen können freiwillig einzahlen.
- Arbeitslosenversicherung: Sie können sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Start beantragen, wenn Sie vorher versichert waren oder Arbeitslosengeld bekommen haben. 2026 kostet sie in den ersten zwei Jahren rund 51 Euro im Monat.
- Haftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflicht zahlt, wenn Sie bei der Arbeit einen Schaden verursachen. Für manche Berufe ist eine Versicherung Pflicht, zum Beispiel für Bewachungsdienste.
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, gibt es weitere Pflichten. Mehr dazu in Teil 5.
Wörter
- die Gewerbeanmeldung, die Gewerbeanmeldungen
- Die Meldung beim Gewerbeamt, dass man ein Gewerbe beginnt.
- das Gewerbeamt, die Gewerbeämter
- Das Amt der Stadt oder Gemeinde, bei dem man ein Gewerbe anmeldet.
- der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Das Formular, mit dem man sich beim Finanzamt als Selbstständiger anmeldet.
- ELSTER
- Das Online-Portal der Finanzämter für Steuererklärungen und Formulare.
- die Steuernummer, die Steuernummern
- Die Nummer, die das Finanzamt einer Firma gibt. Sie gehört auf jede Rechnung.
- der Umsatz, die Umsätze
- Alle Einnahmen aus Verkäufen, bevor man die Kosten abzieht.
- der Gewinn, die Gewinne
- Was übrig bleibt, wenn man vom Umsatz die Kosten abzieht.
- der Kleinunternehmer, die Kleinunternehmer
- Eine Firma mit wenig Umsatz, die keine Umsatzsteuer berechnen muss.
- die Umsatzsteuer
- Die Steuer auf Verkäufe, meistens 19 Prozent. Im Alltag sagt man auch Mehrwertsteuer.
- die Berufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaften
- Die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, zuständig für eine Branche.
- die Betriebshaftpflicht
- Eine Versicherung, die zahlt, wenn die Firma anderen einen Schaden verursacht.
Fragen zum Text
Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.
Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
Beim Start – gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit.
Wie schicken Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt, und bis wann?
Elektronisch über ELSTER, spätestens 1 Monat nach dem Start.
Ihr Umsatz im ersten Jahr wird etwa 18.000 Euro sein. Können Sie Kleinunternehmer sein?
Ja. Im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 Euro.
Wer muss ins Handelsregister?
Kaufleute mit größerem Geschäft (e.K.), die OHG, die KG, die GmbH, die UG und die AG.
Bis wann können Sie die Arbeitslosenversicherung beantragen?
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Start der Selbstständigkeit.