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Anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Handelsregister und Versicherungen

Selbstständigkeit · 02.11.2026 · ca. 11 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Gewerbeamt: Ein Gewerbe melden Sie an, wenn Sie anfangen. Das kostet meist 10 bis 65 Euro.
  • Finanzamt: Innerhalb von 1 Monat schicken Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
  • Handelsregister: nur für Kaufleute und Gesellschaften wie OHG, KG, GmbH und UG – über einen Notar.
  • Kleinunternehmer mit wenig Umsatz müssen keine Umsatzsteuer berechnen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Die Arbeitslosenversicherung gibt es auf Antrag.

Diese Fristen sollten Sie kennen

  • Vor dem Start: Gründungszuschuss und Gründerkredit beantragen; Erlaubnis oder Handwerksrolle, wenn nötig.
  • Beim Start: Gewerbe anmelden.
  • Innerhalb von 1 Monat: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt.
  • Innerhalb von 3 Monaten: Antrag auf Arbeitslosenversicherung; Meldung an die Rentenversicherung, wenn Sie dort pflichtversichert sind.
  • Innerhalb von 1 Woche nach dem Start: Ihre Firma bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) melden. Bei einem Gewerbe erledigt das die Gewerbeanmeldung, wenn Sie sie rechtzeitig machen. Freie Berufe melden sich selbst.

Das Gewerbeamt

Anmelden in vier Schritten: 1. Gewerbeamt, wenn Sie anfangen, meist 10 bis 65 Euro. 2. Finanzamt: innerhalb von 1 Monat den Fragebogen über ELSTER schicken. 3. Handelsregister: nur für Kaufleute und Gesellschaften wie OHG, KG, GmbH und UG, über einen Notar. 4. Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht.

Ein Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an (oft auch „Ordnungsamt“ oder „Bürgerbüro“). In vielen Städten geht das online.

Sie brauchen meistens:

Die Gebühr ist je nach Ort unterschiedlich, meistens 10 bis 65 Euro. Danach bekommen Sie eine Bestätigung, oft „Gewerbeschein“ genannt.

Was danach automatisch passiert: Das Gewerbeamt informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und die Agentur für Arbeit. Mit einem Gewerbe sind Sie automatisch Mitglied der IHK oder Handwerkskammer.

Freie Berufe gehen nicht zum Gewerbeamt. Sie melden sich nur beim Finanzamt – ebenfalls innerhalb eines Monats.

Das Finanzamt

Spätestens einen Monat nach dem Start schicken Sie dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das geht nur elektronisch über ELSTER, das Steuerportal der Finanzverwaltung. Dafür brauchen Sie ein ELSTER-Konto.

Im Fragebogen schätzen Sie zum Beispiel Ihren Umsatz und Gewinn im ersten Jahr. Danach bekommen Sie eine Steuernummer. Sie gehört auf jede Rechnung.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Wenn Sie mit Firmen in anderen EU-Ländern handeln, brauchen Sie diese Nummer. Sie können sie im Fragebogen gleich mit beantragen.

Die Kleinunternehmerregelung

Normalerweise berechnen Firmen auf ihre Preise Umsatzsteuer (meistens 19 Prozent) und zahlen sie an das Finanzamt. Kleinunternehmer müssen das nicht. Seit 2025 gilt:

Im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 Euro. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 Euro, endet die Regel sofort – schon für den Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten.

Kleinunternehmer schreiben keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen und machen normalerweise keine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie können aber auch freiwillig darauf verzichten – dann sind Sie 5 Jahre daran gebunden.

Das Handelsregister

Ins Handelsregister beim Amtsgericht müssen:

Die Anmeldung geht immer über einen Notar. Kleine Einzelunternehmen und die GbR müssen nicht ins Handelsregister. Eine GbR kann sich freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (Teil 2).

Geschäftskonto: Ein eigenes Konto für die Firma ist sehr zu empfehlen – dann bleiben privates und geschäftliches Geld getrennt. Für die GmbH und UG brauchen Sie es schon vor der Eintragung, um das Stammkapital einzuzahlen.

Versicherungen für Sie selbst

Als Selbstständige oder Selbstständiger zahlt kein Arbeitgeber mehr für Ihre Versicherungen.

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, gibt es weitere Pflichten. Mehr dazu in Teil 5.

Wörter

die Gewerbeanmeldung, die Gewerbeanmeldungen
Die Meldung beim Gewerbeamt, dass man ein Gewerbe beginnt.
das Gewerbeamt, die Gewerbeämter
Das Amt der Stadt oder Gemeinde, bei dem man ein Gewerbe anmeldet.
der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Formular, mit dem man sich beim Finanzamt als Selbstständiger anmeldet.
ELSTER
Das Online-Portal der Finanzämter für Steuererklärungen und Formulare.
die Steuernummer, die Steuernummern
Die Nummer, die das Finanzamt einer Firma gibt. Sie gehört auf jede Rechnung.
der Umsatz, die Umsätze
Alle Einnahmen aus Verkäufen, bevor man die Kosten abzieht.
der Gewinn, die Gewinne
Was übrig bleibt, wenn man vom Umsatz die Kosten abzieht.
der Kleinunternehmer, die Kleinunternehmer
Eine Firma mit wenig Umsatz, die keine Umsatzsteuer berechnen muss.
die Umsatzsteuer
Die Steuer auf Verkäufe, meistens 19 Prozent. Im Alltag sagt man auch Mehrwertsteuer.
die Berufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaften
Die Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, zuständig für eine Branche.
die Betriebshaftpflicht
Eine Versicherung, die zahlt, wenn die Firma anderen einen Schaden verursacht.

Fragen zum Text

Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Beim Start – gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit.

Wie schicken Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt, und bis wann?

Elektronisch über ELSTER, spätestens 1 Monat nach dem Start.

Ihr Umsatz im ersten Jahr wird etwa 18.000 Euro sein. Können Sie Kleinunternehmer sein?

Ja. Im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 Euro.

Wer muss ins Handelsregister?

Kaufleute mit größerem Geschäft (e.K.), die OHG, die KG, die GmbH, die UG und die AG.

Bis wann können Sie die Arbeitslosenversicherung beantragen?

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Start der Selbstständigkeit.

Quiz

10 Fragen mit je einer richtigen Antwort. Fragen und Antworten werden jedes Mal neu gemischt. Ihre Antworten werden nirgends gespeichert.

Quellen

Weiter mit Teil 5: Pflichten als Unternehmer: Buchhaltung, Steuern und Rechnungen

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