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Selbstständig werden: Gewerbe oder freier Beruf?

Selbstständigkeit · 02.11.2026 · ca. 12 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Selbstständig heißt: Sie arbeiten auf eigene Rechnung und tragen das Risiko selbst.
  • Die meisten Tätigkeiten sind ein Gewerbe – zum Beispiel Handel, Gastronomie oder Handwerk. Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden.
  • Freie Berufe (zum Beispiel Übersetzer, Lehrerin, Ärztin) melden sich nur beim Finanzamt.
  • Für manche Tätigkeiten brauchen Sie eine Erlaubnis oder einen Meisterbrief.
  • Beratung und Förderung gibt es bei IHK, Handwerkskammer, Arbeitsagentur und Jobcenter. Fördergeld müssen Sie vor dem Start beantragen.

Selbstständig – was heißt das?

Als Angestellte oder Angestellter arbeiten Sie für einen Arbeitgeber. Sie bekommen jeden Monat Lohn, und der Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihrer Sozialversicherung.

Als Selbstständige oder Selbstständiger ist das anders:

Das Gründen einer eigenen Firma heißt auch Existenzgründung.

Gewerbe oder freier Beruf?

Gewerbe oder freier Beruf? Ein Gewerbe ist zum Beispiel Handel, Gastronomie oder Handwerk. Es wird beim Gewerbeamt und beim Finanzamt angemeldet. Ein freier Beruf ist zum Beispiel Übersetzer, Lehrerin oder Ärztin. Er wird nur beim Finanzamt angemeldet. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Das ist die erste wichtige Frage. Von der Antwort hängt ab, wo Sie sich anmelden und welche Steuern Sie zahlen.

Ein Gewerbe ist fast jede selbstständige Tätigkeit, mit der man auf Dauer Geld verdienen will, zum Beispiel:

Auch ein Gewerbe neben dem Job (Nebengewerbe) muss angemeldet werden.

Freie Berufe sind vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erziehende Tätigkeiten. Das Gesetz nennt außerdem Berufe wie Ärztin, Rechtsanwalt, Ingenieurin, Architekt, Steuerberater, Journalistin, Dolmetscher und Übersetzerin.

Gewerbe Freier Beruf
Anmeldung Gewerbeamt nur Finanzamt
Gewerbesteuer ja nein
IHK oder Handwerkskammer Mitglied nein

Wer entscheidet? Nicht Sie selbst, sondern das Finanzamt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie dort oder bei der IHK nach – am besten, bevor Sie anfangen.

Was Sie vor dem Start prüfen müssen

Darf ich mit meinem Aufenthaltstitel selbstständig arbeiten?

Fragen Sie im Zweifel vor der Gründung bei Ihrer Ausländerbehörde nach. Eine Selbstständigkeit ohne Erlaubnis kann Ihren Aufenthalt gefährden.

Brauche ich eine Erlaubnis?

Für manche Gewerbe brauchen Sie eine Erlaubnis, bevor Sie anfangen dürfen. Beispiele:

Brauche ich einen Meisterbrief?

Für 53 Handwerke gilt in Deutschland die Meisterpflicht, zum Beispiel für Elektrotechniker, Kfz-Techniker, Bäcker, Friseure und Fliesenleger. Hier dürfen Sie sich nur selbstständig machen, wenn Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind. Dafür brauchen Sie meistens einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Auch ein ausländischer Abschluss kann anerkannt werden.

Andere Handwerke sind zulassungsfrei, zum Beispiel Schuhmacher, Maßschneider oder Gebäudereiniger.

Die Schritte zur eigenen Firma

  1. Idee prüfen und beraten lassen (IHK, Handwerkskammer, Gründerzentrum).
  2. Businessplan schreiben: Was biete ich an? Wer sind meine Kunden? Was kostet es, was bringt es?
  3. Geld planen: Wie viel brauche ich am Anfang? Gibt es Förderung?
  4. Rechtsform wählen – allein oder mit anderen? Mehr dazu in Teil 2 und Teil 3.
  5. Anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, eventuell Handelsregister und Versicherungen. Mehr dazu in Teil 4.
  6. Pflichten erfüllen: Buchhaltung, Steuern, Rechnungen. Mehr dazu in Teil 5.

Hilfe und Geld für den Start

Beratung gibt es zum Beispiel bei der IHK (Industrie- und Handelskammer), bei der Handwerkskammer und in Gründerzentren. Die Seite „Wir gründen in Deutschland“ erklärt die Gründung in mehreren Sprachen.

Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit – für Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen:

Einstiegsgeld vom Jobcenter – für Menschen, die Grundsicherungsgeld bekommen (bis Juni 2026 hieß es Bürgergeld): Das Jobcenter kann eine Selbstständigkeit bis zu 24 Monate lang mit Einstiegsgeld unterstützen.

Kredite: Die staatliche Förderbank KfW vergibt Gründerkredite (bis 200.000 Euro). Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank.

Wichtig: Gründungszuschuss und KfW-Kredit müssen Sie vor dem Start beantragen. Wer schon angefangen hat, bekommt oft nichts mehr. Sprechen Sie deshalb zuerst mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

Wörter

selbstständig
Man arbeitet auf eigene Rechnung, ohne Arbeitgeber. Sie hat sich als Friseurin selbstständig gemacht.
die Existenzgründung, die Existenzgründungen
Das Gründen einer eigenen Firma.
das Gewerbe, die Gewerbe
Eine selbstständige Tätigkeit, mit der man auf Dauer Geld verdienen will, zum Beispiel Handel oder Handwerk.
der freie Beruf, die freien Berufe
Bestimmte Berufe wie Übersetzerin, Arzt oder Lehrerin. Sie brauchen keine Gewerbeanmeldung.
die Erlaubnis, die Erlaubnisse
Die Genehmigung einer Behörde. Für einen Bewachungsdienst brauchen Sie eine Erlaubnis.
die Meisterpflicht
In manchen Handwerken darf man nur mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation einen Betrieb führen.
die Handwerksrolle
Das Verzeichnis der Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer.
der Aufenthaltstitel, die Aufenthaltstitel
Das Dokument, das erlaubt, in Deutschland zu leben. Darin steht auch, ob man arbeiten darf.
der Businessplan, die Businesspläne
Ein schriftlicher Plan für die eigene Firma: Angebot, Kunden, Kosten und Einnahmen.
der Gründungszuschuss
Geld von der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich selbstständig machen.
das Einstiegsgeld
Geld vom Jobcenter, zum Beispiel für den Start in die Selbstständigkeit.

Fragen zum Text

Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen angestellt und selbstständig?

Angestellte bekommen festen Lohn vom Arbeitgeber. Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung, tragen das Risiko selbst und kümmern sich selbst um Steuern und Versicherungen.

Sie möchten einen Imbiss eröffnen. Ist das ein Gewerbe oder ein freier Beruf?

Ein Gewerbe. Sie müssen es beim Gewerbeamt anmelden.

Wo meldet sich eine selbstständige Übersetzerin an?

Nur beim Finanzamt. Übersetzer gehören zu den freien Berufen.

Ein Elektriker möchte sich selbstständig machen. Was braucht er?

Einen Eintrag in der Handwerksrolle. Dafür braucht er meistens einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation.

Wann müssen Sie den Gründungszuschuss beantragen?

Vor dem Start der Selbstständigkeit.

Quiz

10 Fragen mit je einer richtigen Antwort. Fragen und Antworten werden jedes Mal neu gemischt. Ihre Antworten werden nirgends gespeichert.

Quellen

Weiter mit Teil 2: Allein oder zusammen: Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG

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