Kurz gesagt
- Selbstständig heißt: Sie arbeiten auf eigene Rechnung und tragen das Risiko selbst.
- Die meisten Tätigkeiten sind ein Gewerbe – zum Beispiel Handel, Gastronomie oder Handwerk. Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden.
- Freie Berufe (zum Beispiel Übersetzer, Lehrerin, Ärztin) melden sich nur beim Finanzamt.
- Für manche Tätigkeiten brauchen Sie eine Erlaubnis oder einen Meisterbrief.
- Beratung und Förderung gibt es bei IHK, Handwerkskammer, Arbeitsagentur und Jobcenter. Fördergeld müssen Sie vor dem Start beantragen.
Selbstständig – was heißt das?
Als Angestellte oder Angestellter arbeiten Sie für einen Arbeitgeber. Sie bekommen jeden Monat Lohn, und der Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihrer Sozialversicherung.
Als Selbstständige oder Selbstständiger ist das anders:
- Sie sind Ihr eigener Chef. Sie entscheiden selbst, was Sie anbieten und wann Sie arbeiten.
- Sie verdienen nur Geld, wenn Kunden zahlen. Einen festen Lohn gibt es nicht.
- Sie tragen das Risiko: Wenn das Geschäft schlecht läuft, verlieren Sie Geld.
- Um Steuern und Versicherungen kümmern Sie sich selbst.
Das Gründen einer eigenen Firma heißt auch Existenzgründung.
Gewerbe oder freier Beruf?
Das ist die erste wichtige Frage. Von der Antwort hängt ab, wo Sie sich anmelden und welche Steuern Sie zahlen.
Ein Gewerbe ist fast jede selbstständige Tätigkeit, mit der man auf Dauer Geld verdienen will, zum Beispiel:
- ein Laden oder ein Online-Shop (Handel),
- ein Café, ein Imbiss oder ein Restaurant,
- ein Reinigungsservice, ein Umzugsservice oder eine Hausmeisterfirma,
- ein Friseursalon oder ein Malerbetrieb (Handwerk).
Auch ein Gewerbe neben dem Job (Nebengewerbe) muss angemeldet werden.
Freie Berufe sind vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erziehende Tätigkeiten. Das Gesetz nennt außerdem Berufe wie Ärztin, Rechtsanwalt, Ingenieurin, Architekt, Steuerberater, Journalistin, Dolmetscher und Übersetzerin.
| Gewerbe | Freier Beruf | |
|---|---|---|
| Anmeldung | Gewerbeamt | nur Finanzamt |
| Gewerbesteuer | ja | nein |
| IHK oder Handwerkskammer | Mitglied | nein |
Wer entscheidet? Nicht Sie selbst, sondern das Finanzamt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie dort oder bei der IHK nach – am besten, bevor Sie anfangen.
Was Sie vor dem Start prüfen müssen
Darf ich mit meinem Aufenthaltstitel selbstständig arbeiten?
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in Deutschland ohne besondere Erlaubnis selbstständig arbeiten.
- Für alle anderen gilt: Schauen Sie in Ihren Aufenthaltstitel. Dort steht, ob und wie Sie arbeiten dürfen. Steht dort nur „Beschäftigung erlaubt“, ist das oft nur eine Arbeit als Angestellte oder Angestellter.
- Mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung ist eine Selbstständigkeit nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis möglich.
Fragen Sie im Zweifel vor der Gründung bei Ihrer Ausländerbehörde nach. Eine Selbstständigkeit ohne Erlaubnis kann Ihren Aufenthalt gefährden.
Brauche ich eine Erlaubnis?
Für manche Gewerbe brauchen Sie eine Erlaubnis, bevor Sie anfangen dürfen. Beispiele:
- ein Bewachungsdienst (Sicherheitsfirma): Erlaubnis, Prüfung bei der IHK und eine Haftpflichtversicherung,
- Makler, zum Beispiel für Wohnungen,
- eine Gaststätte, die Alkohol ausschenkt (in vielen Bundesländern).
Brauche ich einen Meisterbrief?
Für 53 Handwerke gilt in Deutschland die Meisterpflicht, zum Beispiel für Elektrotechniker, Kfz-Techniker, Bäcker, Friseure und Fliesenleger. Hier dürfen Sie sich nur selbstständig machen, wenn Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind. Dafür brauchen Sie meistens einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Auch ein ausländischer Abschluss kann anerkannt werden.
Andere Handwerke sind zulassungsfrei, zum Beispiel Schuhmacher, Maßschneider oder Gebäudereiniger.
Die Schritte zur eigenen Firma
- Idee prüfen und beraten lassen (IHK, Handwerkskammer, Gründerzentrum).
- Businessplan schreiben: Was biete ich an? Wer sind meine Kunden? Was kostet es, was bringt es?
- Geld planen: Wie viel brauche ich am Anfang? Gibt es Förderung?
- Rechtsform wählen – allein oder mit anderen? Mehr dazu in Teil 2 und Teil 3.
- Anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, eventuell Handelsregister und Versicherungen. Mehr dazu in Teil 4.
- Pflichten erfüllen: Buchhaltung, Steuern, Rechnungen. Mehr dazu in Teil 5.
Hilfe und Geld für den Start
Beratung gibt es zum Beispiel bei der IHK (Industrie- und Handelskammer), bei der Handwerkskammer und in Gründerzentren. Die Seite „Wir gründen in Deutschland“ erklärt die Gründung in mehreren Sprachen.
Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit – für Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen:
- Sie haben noch einen Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld.
- Eine fachkundige Stelle (zum Beispiel IHK oder Handwerkskammer) bestätigt, dass Ihre Idee tragfähig ist.
- Sie bekommen 6 Monate lang Geld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes plus 300 Euro im Monat, danach eventuell noch 9 Monate lang 300 Euro.
- Es gibt keinen Anspruch darauf – die Agentur entscheidet.
Einstiegsgeld vom Jobcenter – für Menschen, die Grundsicherungsgeld bekommen (bis Juni 2026 hieß es Bürgergeld): Das Jobcenter kann eine Selbstständigkeit bis zu 24 Monate lang mit Einstiegsgeld unterstützen.
Kredite: Die staatliche Förderbank KfW vergibt Gründerkredite (bis 200.000 Euro). Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank.
Wichtig: Gründungszuschuss und KfW-Kredit müssen Sie vor dem Start beantragen. Wer schon angefangen hat, bekommt oft nichts mehr. Sprechen Sie deshalb zuerst mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
Wörter
- selbstständig
- Man arbeitet auf eigene Rechnung, ohne Arbeitgeber. Sie hat sich als Friseurin selbstständig gemacht.
- die Existenzgründung, die Existenzgründungen
- Das Gründen einer eigenen Firma.
- das Gewerbe, die Gewerbe
- Eine selbstständige Tätigkeit, mit der man auf Dauer Geld verdienen will, zum Beispiel Handel oder Handwerk.
- der freie Beruf, die freien Berufe
- Bestimmte Berufe wie Übersetzerin, Arzt oder Lehrerin. Sie brauchen keine Gewerbeanmeldung.
- die Erlaubnis, die Erlaubnisse
- Die Genehmigung einer Behörde. Für einen Bewachungsdienst brauchen Sie eine Erlaubnis.
- die Meisterpflicht
- In manchen Handwerken darf man nur mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation einen Betrieb führen.
- die Handwerksrolle
- Das Verzeichnis der Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer.
- der Aufenthaltstitel, die Aufenthaltstitel
- Das Dokument, das erlaubt, in Deutschland zu leben. Darin steht auch, ob man arbeiten darf.
- der Businessplan, die Businesspläne
- Ein schriftlicher Plan für die eigene Firma: Angebot, Kunden, Kosten und Einnahmen.
- der Gründungszuschuss
- Geld von der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich selbstständig machen.
- das Einstiegsgeld
- Geld vom Jobcenter, zum Beispiel für den Start in die Selbstständigkeit.
Fragen zum Text
Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen angestellt und selbstständig?
Angestellte bekommen festen Lohn vom Arbeitgeber. Selbstständige arbeiten auf eigene Rechnung, tragen das Risiko selbst und kümmern sich selbst um Steuern und Versicherungen.
Sie möchten einen Imbiss eröffnen. Ist das ein Gewerbe oder ein freier Beruf?
Ein Gewerbe. Sie müssen es beim Gewerbeamt anmelden.
Wo meldet sich eine selbstständige Übersetzerin an?
Nur beim Finanzamt. Übersetzer gehören zu den freien Berufen.
Ein Elektriker möchte sich selbstständig machen. Was braucht er?
Einen Eintrag in der Handwerksrolle. Dafür braucht er meistens einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation.
Wann müssen Sie den Gründungszuschuss beantragen?
Vor dem Start der Selbstständigkeit.