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Pflichten als Unternehmer: Buchhaltung, Steuern und Rechnungen

Selbstständigkeit · 02.11.2026 · ca. 11 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Buchhaltung: Kleine Firmen machen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). GmbH, UG und große Firmen brauchen eine Bilanz.
  • Aufbewahren: Rechnungen und Belege 8 Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre.
  • Steuern: Legen Sie regelmäßig Geld zur Seite – für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
  • Rechnungen brauchen bestimmte Angaben. E-Rechnungen müssen Sie seit 2025 empfangen können.
  • Mitarbeiter: Anmeldung bei der Krankenkasse, Mindestlohn (2026: 13,90 Euro pro Stunde) und weitere Pflichten.

Buchhaltung

Buchhaltung: Kleine Firmen rechnen Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn, das ist die EÜR. GmbH, UG und große Firmen brauchen eine Bilanz. Aufbewahren: Rechnungen und Belege 8 Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre.

Jede Firma muss ihre Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und die Belege sammeln: Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge.

Die einfache Form – die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung): Sie rechnen Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Die EÜR reicht für:

Die doppelte Buchführung mit Bilanz ist Pflicht für:

Viele Gründer nutzen ein Buchhaltungsprogramm oder lassen sich von einem Steuerberater helfen. Die Kosten für den Steuerberater sind Betriebsausgaben und senken Ihren Gewinn.

Wie lange aufbewahren? (seit 2025)

Steuern

Welche Steuern Sie zahlen, hängt von der Rechtsform ab:

Fristen und Vorauszahlungen:

Viele Gründer bekommen im zweiten Jahr eine große Rechnung vom Finanzamt: die Nachzahlung für das erste Jahr und die ersten Vorauszahlungen. Legen Sie deshalb von jeder Einnahme einen Teil zur Seite – am besten auf einem eigenen Konto.

Rechnungen

Eine Rechnung an andere Firmen muss bestimmte Angaben enthalten, zum Beispiel:

Die E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem besonderen Datenformat, das ein Computer lesen kann. Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung.

Weitere Pflichten

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen

Dabei gelten alle Regeln des Arbeitsrechts – zum Beispiel für Arbeitszeit und Pausen und für Krankheit.

Das war der letzte Teil der Serie. Beraten lassen können Sie sich kostenlos oder günstig bei der IHK, der Handwerkskammer und in Gründerzentren – fragen Sie, bevor Sie Fehler machen.

Wörter

die Buchhaltung
Das Aufschreiben aller Einnahmen und Ausgaben einer Firma.
der Beleg, die Belege
Ein Papier oder eine Datei, die eine Zahlung beweist, zum Beispiel eine Rechnung oder Quittung.
die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die einfache Gewinnrechnung: Einnahmen minus Ausgaben.
die Bilanz, die Bilanzen
Eine Aufstellung, was eine Firma besitzt und was sie schuldet. Sie gehört zur doppelten Buchführung.
die Aufbewahrungsfrist, die Aufbewahrungsfristen
Die Zeit, in der man Unterlagen aufheben muss.
die Vorauszahlung, die Vorauszahlungen
Steuer, die man schon während des Jahres im Voraus zahlt.
die Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die regelmäßige Meldung ans Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer die Firma eingenommen hat.
die E-Rechnung, die E-Rechnungen
Eine Rechnung in einem Datenformat, das ein Computer lesen kann.
die Betriebsnummer, die Betriebsnummern
Die Nummer, die eine Firma als Arbeitgeber für die Sozialversicherung braucht.
der Mindestlohn
Der niedrigste Lohn pro Stunde, den ein Arbeitgeber zahlen darf.

Fragen zum Text

Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Was rechnen Sie bei der EÜR aus?

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

Wie lange müssen Sie Rechnungen aufbewahren?

8 Jahre (seit 2025).

Muss eine GmbH eine Bilanz machen?

Ja, immer.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung hat ein besonderes Datenformat, das ein Computer lesen kann.

Warum sollten Sie von jeder Einnahme Geld zur Seite legen?

Weil das Finanzamt später Steuern nachfordert und Vorauszahlungen verlangt – oft beides auf einmal im zweiten Jahr.

Quiz

10 Fragen mit je einer richtigen Antwort. Fragen und Antworten werden jedes Mal neu gemischt. Ihre Antworten werden nirgends gespeichert.

Quellen

Das war der letzte Teil der Serie „Eine Firma gründen“. Zurück zu Teil 1

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