Kurz gesagt
- Eine Abmahnung ist eine Warnung vom Arbeitgeber wegen Fehlverhalten – die gelbe Karte vor der roten Karte (Kündigung).
- Sie hat drei Aufgaben: das Verhalten genau beschreiben, es kritisieren und vor der Kündigung warnen.
- Typische Gründe: Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Sicherheitsregeln missachten.
- Nicht wegen Krankheit – dafür kann man nichts.
- Sie können eine Gegendarstellung schreiben. Sie muss in Ihre Personalakte.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die Reaktion des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten. Man vergleicht sie gern mit dem Fußball:
- Die Abmahnung ist die gelbe Karte.
- Die verhaltensbedingte Kündigung ist die rote Karte.
Das Ziel der Abmahnung: Sie bekommen eine Chance, Ihr Verhalten zu ändern und Ihren Job zu behalten.
Die drei Funktionen
Eine gültige Abmahnung muss drei Dinge leisten:
- Hinweisfunktion: Sie beschreibt das Fehlverhalten ganz konkret – mit Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Verstoßes. Ein Satz wie „Sie sind oft unpünktlich“ oder „Sie arbeiten zu langsam“ reicht nicht.
- Rügefunktion: Der Arbeitgeber sagt klar: Dieses Verhalten verletzt Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
- Warnfunktion: Das ist der wichtigste Teil. Die Abmahnung sagt deutlich: Wenn das wieder passiert, droht die Kündigung.
Typische Gründe
Eine Abmahnung gibt es für Verhalten, das man selbst steuern kann. Typische Beispiele:
- wiederholte Unpünktlichkeit,
- unentschuldigtes Fehlen,
- Sicherheitsvorschriften missachten, zum Beispiel ohne Schutzhelm arbeiten,
- private Internetnutzung, obwohl sie verboten ist.
Keine Abmahnung gibt es wegen Krankheit. Eine Grippe kann man nicht steuern – sie ist Schicksal.
- Bei sehr schweren Verstößen, zum Beispiel Diebstahl oder Gewalt, darf der Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung kündigen – sogar fristlos.
- Wer krank ist, sich aber falsch verhält (zum Beispiel mit Grippe feiern geht), kann dafür eine Abmahnung bekommen. Mehr dazu im Artikel Krank im Job.
Abmahnung und Kündigung
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung braucht der Arbeitgeber in der Regel mindestens eine einschlägige Abmahnung.
Einschlägig heißt: Das neue Fehlverhalten ist ähnlich wie das abgemahnte. Ein Beispiel:
- Sie wurden wegen Unpünktlichkeit abgemahnt.
- Kommen Sie danach wieder zu spät, ist eine Kündigung möglich.
- Machen Sie dagegen einen ganz anderen Fehler, zum Beispiel schlechte Arbeit, reicht die Abmahnung wegen Unpünktlichkeit dafür nicht aus.
Mehr zu den Gründen für eine Kündigung lesen Sie im Artikel Kündigung im Briefkasten: So schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz.
Was können Sie tun?
- Gegendarstellung: Sie können schriftlich Ihre Sicht erklären. Der Arbeitgeber muss diese Gegendarstellung in Ihre Personalakte legen.
- Entfernung verlangen: Ist die Abmahnung völlig unberechtigt, können Sie verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird – notfalls mit einer Klage.
- Abwarten: Oft ist es klüger, die Abmahnung erst später anzugreifen – nämlich, wenn es wirklich zu einer Kündigung und einem Prozess kommt.
- Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen. Dabei kann ein Mitglied des Betriebsrats Sie begleiten.
- Eine Abmahnung muss nicht unbedingt schriftlich sein. Die meisten Arbeitgeber schreiben sie aber auf, damit sie sie später beweisen können.
- Holen Sie sich Rat, bevor Sie reagieren – zum Beispiel beim Betriebsrat oder bei Ihrer Gewerkschaft.
Verfällt eine Abmahnung?
Ein Gesetz mit einer festen Frist, nach der eine Abmahnung gelöscht wird, gibt es nicht. Aber: Wenn Sie lange Zeit keine neuen Fehler machen – oft nach etwa 2 bis 3 Jahren –, kann die Abmahnung ihre Warnfunktion verlieren. Dann reicht sie nicht mehr als Grundlage für eine Kündigung.
Wörter
- die Abmahnung, die Abmahnungen
- Eine Warnung vom Arbeitgeber: Wenn das noch einmal passiert, droht die Kündigung.
- abmahnen
- Jemandem eine Abmahnung geben. Der Chef hat ihn wegen Unpünktlichkeit abgemahnt.
- das Fehlverhalten
- Ein falsches Verhalten, zum Beispiel gegen Regeln verstoßen.
- die gelbe Karte
- Im Fußball eine Verwarnung. Bei der zweiten gelben Karte muss man vom Platz.
- die Hinweisfunktion
- Die Abmahnung beschreibt genau, was falsch war.
- die Rügefunktion
- Die Abmahnung kritisiert das Verhalten als Verstoß gegen den Vertrag.
- die Warnfunktion
- Die Abmahnung warnt: Bei einer Wiederholung droht die Kündigung.
- die Unpünktlichkeit
- Zu spät kommen.
- unentschuldigt fehlen
- Nicht zur Arbeit kommen, ohne Bescheid zu sagen oder einen Grund zu haben.
- die Sicherheitsvorschrift, die Sicherheitsvorschriften
- Eine Regel, die bei der Arbeit vor Unfällen schützt.
- missachten
- Sich nicht an eine Regel halten.
- steuerbar
- Etwas, das man selbst beeinflussen kann.
- einschlägig
- Passend zum Thema, ähnlich. eine einschlägige Abmahnung
- die Gegendarstellung, die Gegendarstellungen
- Ein Text, in dem man die Sache aus der eigenen Sicht erklärt.
- die Personalakte, die Personalakten
- Die Akte, in der der Arbeitgeber Unterlagen über einen Mitarbeiter sammelt.
- verwirken
- Ein Recht oder eine Wirkung verlieren, weil zu viel Zeit vergangen ist.
Fragen zum Text
Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.
Verständnis
Warum nennt man die Abmahnung die „gelbe Karte“?
Weil sie eine Warnung ist – wie im Fußball. Die rote Karte wäre die Kündigung.
Welche drei Funktionen hat eine Abmahnung?
Die Hinweisfunktion, die Rügefunktion und die Warnfunktion.
Warum reicht der Satz „Sie arbeiten zu langsam“ nicht?
Er ist nicht konkret. Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten genau beschreiben: Datum, Uhrzeit, Ort und Art.
Was ist die wichtigste Information der Warnfunktion?
Dass bei einer Wiederholung die Kündigung droht.
Nennen Sie drei typische Gründe für eine Abmahnung.
Zum Beispiel: wiederholte Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Sicherheitsvorschriften missachten, private Internetnutzung trotz Verbot.
Warum gibt es keine Abmahnung wegen einer Grippe?
Eine Krankheit kann man nicht steuern. Eine Abmahnung gibt es nur für Verhalten, das man selbst beeinflussen kann.
Was bedeutet „einschlägig“?
Das neue Fehlverhalten ist ähnlich wie das abgemahnte, zum Beispiel wieder Unpünktlichkeit.
Wie können Sie sich wehren, ohne zu klagen?
Mit einer Gegendarstellung. Der Arbeitgeber muss sie in die Personalakte legen.
Verfällt eine Abmahnung automatisch?
Nein, es gibt keine feste Frist im Gesetz. Nach längerer Zeit ohne neue Fehler – oft etwa 2 bis 3 Jahre – kann sie aber ihre Warnfunktion verlieren.
Richtig oder falsch?
Eine Abmahnung ist dasselbe wie eine Kündigung.
Falsch. Sie ist eine Warnung vor der Kündigung.
Der Chef muss genau sagen, wann und wo der Fehler passiert ist.
Richtig. Das gehört zur Hinweisfunktion.
Für einen Diebstahl kann man eine Abmahnung bekommen.
Richtig. Bei so schweren Fällen darf der Arbeitgeber aber oft auch sofort kündigen.
Eine Gegendarstellung muss in die Personalakte.
Richtig.
Nach einer Abmahnung wegen Unpünktlichkeit darf der Chef sofort wegen einer ganz anderen Sache kündigen.
Falsch. Die Abmahnung muss einschlägig sein – das neue Fehlverhalten muss ähnlich sein.
Eine Abmahnung kann nach einigen Jahren ihre Wirkung verlieren.
Richtig.