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Kündigung im Briefkasten: So schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz

Arbeitsrecht · 01.11.2026 · ca. 14 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn Sie länger als 6 Monate in der Firma arbeiten und die Firma mehr als 10 Beschäftigte hat.
  • Dann braucht der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen von drei Gründen: verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt.
  • Eine Kündigung muss auf Papier sein und mit der Hand unterschrieben.
  • Wer die Kündigung für falsch hält, muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht klagen.

Ein enges Netz an Regeln

Eine Kündigung ist für viele Menschen ein großer Einschnitt. In Deutschland gibt es deshalb viele Gesetze, die Arbeitnehmer schützen. Das wichtigste ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es soll verhindern, dass ein Arbeitgeber willkürlich kündigt – also ohne einen guten, sozialen Grund.

Einen ersten Überblick über Arten, Gründe und Fristen gibt der Artikel Kündigung – einfach erklärt.

Ordentlich oder außerordentlich?

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn Sie länger als 6 Monate in der Firma arbeiten und die Firma mehr als 10 Beschäftigte hat. Dann braucht eine ordentliche Kündigung einen von drei Gründen: im Verhalten, in der Person oder im Betrieb.

Das Gesetz schützt nicht jeden. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Wartezeit: Sie arbeiten länger als 6 Monate ohne Unterbrechung in derselben Firma.
  2. Betriebsgröße: In der Firma arbeiten regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte.

In Kleinbetrieben (10 Beschäftigte oder weniger) kann sich der Arbeitgeber also leichter von Mitarbeitern trennen.

  • Teilzeitkräfte zählen bei der Betriebsgröße nur anteilig: Wer bis 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt als 0,5, bis 30 Stunden als 0,75. Auszubildende zählen nicht mit.
  • Auch ohne Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist und die Form einhalten. Und er darf nicht aus Gründen kündigen, die verboten sind – zum Beispiel wegen der Herkunft oder der Religion.

Die drei Säulen: Wann ist eine Kündigung „sozial gerechtfertigt“?

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dafür gibt es drei Gruppen von Gründen:

1. Verhaltensbedingte Kündigung

Der Arbeitnehmer hat sich schuldhaft falsch verhalten – zum Beispiel durch Diebstahl oder weil er sich weigert zu arbeiten.

In der Regel muss vorher eine Abmahnung kommen. Erst wenn sich das Verhalten danach nicht ändert, ist eine Kündigung möglich. Mehr dazu im Artikel Abmahnung im Job.

2. Personenbedingte Kündigung

Der Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers – oft ohne dass er etwas dafür kann. Ein Beispiel ist eine lange Krankheit, wenn keine Besserung in Sicht ist.

3. Betriebsbedingte Kündigung

Der Grund liegt im Betrieb: Es gibt zu wenig Aufträge, oder die Firma wird umstrukturiert, und Stellen fallen weg.

Dann muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl machen. Er muss prüfen, wen die Kündigung am wenigsten hart trifft. Dabei zählen:

  • Das Gesetz nennt noch ein viertes Merkmal für die Sozialauswahl: eine Schwerbehinderung.
  • Auf Ihren Wunsch muss der Arbeitgeber sagen, warum er gerade Sie ausgewählt hat.

Die richtige Form

Oben: Eine Kündigung muss auf Papier sein und mit der Hand unterschrieben. Eine E-Mail, eine Nachricht im Messenger oder eine mündliche Kündigung reicht nicht. Unten: Wer gegen die Kündigung klagen will, hat 3 Wochen Zeit, ab dem Tag, an dem die Kündigung ankommt. Die Klage geht an das Arbeitsgericht. Wer zu spät kommt: Die Kündigung gilt.

Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich ist (§ 623 BGB). Das heißt: auf Papier und mit der Hand unterschrieben.

Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger (zum Beispiel WhatsApp) ist unwirksam. Auch eine mündliche Kündigung zählt nicht.

Besonderer Schutz

Manche Gruppen sind besonders geschützt. Ihnen darf oft nur gekündigt werden, wenn eine Behörde zustimmt:

Die 3-Wochen-Frist

Sie halten die Kündigung für falsch? Dann müssen Sie schnell handeln:

In der Praxis enden viele Verfahren mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet, und der Arbeitnehmer bekommt dafür eine Abfindung (eine einmalige Zahlung).

  • Hilfe bekommen: Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle. Dort hilft man Ihnen kostenlos, eine Klage aufzuschreiben. Beraten lassen können Sie sich auch bei Ihrer Gewerkschaft oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
  • Kosten: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst – auch wer gewinnt.
  • Abfindung: Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber aber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn Sie nicht klagen: dann ein halbes Monatsgehalt pro Jahr in der Firma.
  • Agentur für Arbeit: Melden Sie sich spätestens 3 Tage nach der Kündigung arbeitsuchend (wenn der Job in weniger als 3 Monaten endet). Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder selbst kündigt, bekommt oft für eine Zeit kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit).

Wörter

der Einschnitt, die Einschnitte
Ein großes Ereignis, das vieles verändert. Die Kündigung war ein tiefer Einschnitt in ihrem Leben.
das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Gesetz, das Arbeitnehmer vor einer Kündigung ohne guten Grund schützt.
willkürlich
Ohne guten Grund, nur nach eigener Laune.
unzumutbar
So schlimm, dass man es von niemandem erwarten kann.
die Wartezeit
Die ersten 6 Monate in einer Firma. Erst danach gilt das Kündigungsschutzgesetz.
der Kleinbetrieb, die Kleinbetriebe
Eine Firma mit 10 oder weniger Beschäftigten.
sozial gerechtfertigt
Mit einem Grund, den das Gesetz erlaubt.
schuldhaft
Man ist selbst schuld daran.
umstrukturieren
Eine Firma anders organisieren, zum Beispiel Abteilungen zusammenlegen.
die Sozialauswahl
Die Prüfung, wen eine betriebsbedingte Kündigung am wenigsten hart trifft.
die Unterhaltspflicht, die Unterhaltspflichten
Die Pflicht, für andere Menschen zu zahlen, zum Beispiel für die eigenen Kinder.
eigenhändig
Mit der eigenen Hand. eigenhändig unterschrieben
unwirksam
Ohne rechtliche Wirkung, ungültig.
der Zugang
Hier: der Moment, in dem die Kündigung bei Ihnen ankommt.
die Kündigungsschutzklage, die Kündigungsschutzklagen
Eine Klage beim Arbeitsgericht gegen eine Kündigung.
das Arbeitsgericht, die Arbeitsgerichte
Ein Gericht für Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
der Vergleich, die Vergleiche
Hier: eine Einigung vor Gericht, bei der beide Seiten nachgeben.
die Abfindung, die Abfindungen
Eine einmalige Zahlung, wenn ein Arbeitsverhältnis endet.

Fragen zum Text

Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Verständnis

Welche zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Kündigungsschutzgesetz gilt?
  1. Sie arbeiten länger als 6 Monate ohne Unterbrechung in der Firma (Wartezeit).
  2. Die Firma hat regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte.
Nennen Sie die drei Säulen einer sozial gerechtfertigten Kündigung mit je einem Beispiel.
  • verhaltensbedingt, z. B. Diebstahl oder Arbeitsverweigerung,
  • personenbedingt, z. B. eine lange Krankheit,
  • betriebsbedingt, z. B. zu wenig Aufträge oder eine Umstrukturierung.
Bei welcher Art von Kündigung ist vorher meistens eine Abmahnung nötig?

Bei der verhaltensbedingten Kündigung.

Welche Merkmale zählen bei der Sozialauswahl?

Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten – nach dem Gesetz außerdem eine Schwerbehinderung.

Warum ist eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail ungültig? Was verlangt § 623 BGB?

§ 623 BGB verlangt die Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier sein und eigenhändig unterschrieben. Elektronische Nachrichten erfüllen das nicht.

Welche Gruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz?

Zum Beispiel Schwangere, Eltern in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen.

Wie viel Zeit haben Sie für eine Kündigungsschutzklage? Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war.

Richtig oder falsch?

Eine mündliche Kündigung ist wirksam.

Falsch. Eine Kündigung muss schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben.

In einer Firma mit 5 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Richtig. Es gilt erst bei mehr als 10 Beschäftigten.

Nach 4 Monaten in der Firma haben Sie schon den vollen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes.

Falsch. Die Wartezeit beträgt mehr als 6 Monate.

Eine außerordentliche Kündigung gilt sofort, ohne Frist.

Richtig. Sie braucht aber einen wichtigen Grund.

Viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht enden mit einer Abfindung.

Richtig. Oft einigen sich beide Seiten in einem Vergleich. Einen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt es aber nicht.

Quiz

11 Fragen mit je einer richtigen Antwort. Fragen und Antworten werden jedes Mal neu gemischt. Ihre Antworten werden nirgends gespeichert.

Quellen

Weiter mit Teil 3: Abmahnung im Job: die gelbe Karte

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