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Kündigung – einfach erklärt

Arbeitsrecht · 01.11.2026 · ca. 15 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Eine ordentliche Kündigung hat eine Frist: Sie arbeiten bis zum Ende der Frist weiter.
  • Eine fristlose Kündigung wirkt sofort – dafür braucht man einen wichtigen Grund.
  • Ein Grund allein reicht nicht: Der Arbeitgeber muss auch die gesetzlichen Regeln einhalten.
  • Manche Menschen haben besonderen Kündigungsschutz, z. B. Schwangere oder Menschen in Elternzeit.
  • Je länger Sie in der Firma sind, desto länger ist die Frist, wenn der Arbeitgeber kündigt.

Was ist eine Kündigung?

Mit einer Kündigung beendet eine Seite den Arbeitsvertrag. Kündigen kann der Arbeitgeber – aber auch Sie als Arbeitnehmer.

  • Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier sein und mit der Hand unterschrieben. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist ungültig – auch eine mündliche Kündigung („Sie sind gefeuert!“).
  • Die Frist beginnt, wenn die Kündigung bei Ihnen ankommt, also z. B. im Briefkasten liegt.

Die Arten der Kündigung

Zwei Arten der Kündigung. Ordentlich: Nach der Kündigung kommt die Kündigungsfrist. Sie arbeiten weiter und bekommen Lohn, dann ist das Arbeitsverhältnis zu Ende. Fristlos: Die Kündigung wirkt sofort. Dafür braucht man einen wichtigen Grund, zum Beispiel Diebstahl oder Gewalt gegen Kollegen.

Ordentliche Kündigung

Das ist die normale Kündigung. Es gilt eine Kündigungsfrist. Sie arbeiten also noch bis zum Ende der Frist weiter und bekommen in dieser Zeit Ihren Lohn.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Diese Kündigung gilt sofort oder nach sehr kurzer Zeit. Dafür braucht man einen wichtigen Grund: Es muss so schlimm sein, dass man nicht bis zum Ende der normalen Frist weiter zusammenarbeiten kann.

  • Beispiele für einen wichtigen Grund: Diebstahl im Betrieb oder Gewalt gegen Kollegen. Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, z. B. wenn der Lohn lange nicht gezahlt wird.
  • Wer fristlos kündigen will, muss das innerhalb von 2 Wochen tun, nachdem er von dem Grund erfahren hat.

Die Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber

Merke: Dass der Arbeitgeber einen Grund nennt, reicht allein nicht. Die Kündigung ist nur gültig, wenn er auch die gesetzlichen Regeln einhält – zum Beispiel die Frist und die Form.

  • In Firmen mit mehr als 10 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz – wenn Sie dort länger als 6 Monate arbeiten. Dann darf der Arbeitgeber nur aus einem dieser drei Gründe kündigen.
  • In kleinen Firmen und in den ersten 6 Monaten braucht der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung meistens keinen solchen Grund. Die Fristen gelten aber immer.
  • Mehr dazu lesen Sie in den Artikeln Kündigung im Briefkasten: So schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz und Abmahnung im Job.

Besonderer Kündigungsschutz

Manche Menschen sind besonders geschützt. Ihnen darf der Arbeitgeber nur unter strengen Bedingungen kündigen:

Wichtig: Besonderer Schutz heißt nicht, dass eine Kündigung immer unmöglich ist. Es gibt Ausnahmen, aber die Hürden sind hoch.

Mehr zu Mutterschutz und Elternzeit lesen Sie im Artikel Mutterschutz und Elternzeit.

Kündigungsfrist und Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfristen, wenn der Arbeitgeber kündigt: weniger als 2 Jahre in der Firma 4 Wochen, ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate, ab 20 Jahren 7 Monate.

Wenn der Arbeitgeber kündigt, gilt: Je länger Sie in der Firma sind, desto länger ist die Frist.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber kündigt)
weniger als 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Beispiel: Sie arbeiten seit 6 Jahren in der Firma. Dann beträgt die Frist 2 Monate zum Monatsende. Kommt die Kündigung am 10. März bei Ihnen an, ist Ihr letzter Arbeitstag der 31. Mai.

  • In der Probezeit (höchstens 6 Monate) beträgt die Frist nur 2 Wochen – für beide Seiten.
  • Wenn Sie selbst kündigen, gilt meistens nur die Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende – egal, wie lange Sie schon in der Firma sind. Ihr Vertrag darf für Sie keine längere Frist festlegen als für den Arbeitgeber.

Achtung

Sie haben eine Kündigung bekommen? Drei Fristen sind wichtig:

  1. Bei der Agentur für Arbeit melden: Melden Sie sich arbeitsuchend – spätestens 3 Monate vor dem Ende des Jobs. Ist die Zeit bis zum Ende kürzer, dann innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben. Wer das zu spät macht, bekommt eine Woche lang kein Arbeitslosengeld.
  2. Klage: Wenn Sie die Kündigung für falsch halten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht klagen. Danach gilt die Kündigung meistens als gültig.
  3. Selbst kündigen? Wer selbst kündigt, ohne einen wichtigen Grund zu haben, bekommt oft für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Lassen Sie sich vorher beraten.

Wörter

die Kündigung, die Kündigungen
Eine Erklärung, mit der man den Arbeitsvertrag beendet. Er hat die Kündigung bekommen.
kündigen
Den Arbeitsvertrag beenden. Sie hat zum Monatsende gekündigt.
ordentlich
Hier: normal, mit Frist. eine ordentliche Kündigung
außerordentlich / fristlos
Ohne die normale Frist, sofort. Nur mit wichtigem Grund erlaubt.
betriebsbedingt
Weil die Firma die Stelle nicht mehr braucht.
verhaltensbedingt
Weil sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat.
personenbedingt
Weil der Arbeitnehmer die Arbeit auf Dauer nicht mehr machen kann, z. B. wegen einer Krankheit.
die Abmahnung, die Abmahnungen
Eine Warnung vom Arbeitgeber: Wenn das noch einmal passiert, droht die Kündigung.
die Kündigungsfrist, die Kündigungsfristen
Die Zeit zwischen der Kündigung und dem letzten Arbeitstag.
die Betriebszugehörigkeit
Wie lange man schon bei derselben Firma arbeitet.
der Kündigungsschutz
Regeln, die Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützen.
die Probezeit, die Probezeiten
Die erste Zeit im neuen Job (höchstens 6 Monate). Beide Seiten können dann schneller kündigen.
schwerbehindert
Mit einer starken Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50).
das Integrationsamt, die Integrationsämter
Ein Amt, das Menschen mit Schwerbehinderung im Beruf hilft. Es muss vor ihrer Kündigung zustimmen.
der Betriebsrat, die Betriebsräte
Eine Gruppe von Beschäftigten, die von den Kollegen gewählt wird und ihre Interessen in der Firma vertritt.
die Klage, die Klagen
Man geht vor Gericht, um sein Recht zu bekommen. Sie erhebt Klage beim Arbeitsgericht.
arbeitsuchend melden
Der Agentur für Arbeit sagen, dass der Job bald endet und man eine neue Arbeit sucht.
die Sperrzeit, die Sperrzeiten
Eine Zeit, in der man kein Arbeitslosengeld bekommt, z. B. nach einer eigenen Kündigung.

Fragen zum Text

Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung?

Bei der ordentlichen Kündigung gilt eine Frist – man arbeitet bis zum Ende der Frist weiter. Die fristlose Kündigung wirkt sofort und braucht einen wichtigen Grund.

Eine Firma schließt eine Abteilung und kündigt den Beschäftigten dort. Welche Art von Kündigung ist das?

Eine betriebsbedingte Kündigung: Die Firma braucht die Stellen nicht mehr.

Ein Mitarbeiter kommt immer wieder ohne Entschuldigung zu spät. Was passiert meistens, bevor ihm gekündigt wird?

Er bekommt meistens zuerst eine Abmahnung – eine Warnung.

Nennen Sie drei Gruppen mit besonderem Kündigungsschutz.

Zum Beispiel: Schwangere und Mütter nach der Geburt, Menschen in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder, Auszubildende nach der Probezeit.

Was bedeutet „Betriebszugehörigkeit“?

Die Zeit, die man schon bei derselben Firma arbeitet.

Frau K. arbeitet seit 10 Jahren in der Firma. Der Arbeitgeber kündigt. Wie lang ist die Frist?

4 Monate zum Monatsende.

Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?

Nein. Eine Kündigung muss auf Papier sein und mit der Hand unterschrieben.

Quiz

11 Fragen mit je einer richtigen Antwort. Fragen und Antworten werden jedes Mal neu gemischt. Ihre Antworten werden nirgends gespeichert.

Quellen

Weiter mit Teil 2: Kündigung im Briefkasten: So schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz

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