Kurz gesagt
- Mutterschutz: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit bekommt die Mutter ihr volles Netto weiter.
- Kündigungsschutz: von Beginn der Schwangerschaft bis mindestens 4 Monate nach der Geburt.
- Elternzeit: Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre pro Kind zu Hause bleiben, bis das Kind 8 Jahre alt ist. Der Arbeitgeber zahlt dann keinen Lohn.
- Elterngeld kommt in dieser Zeit vom Staat: meistens 65 bis 67 Prozent vom früheren Netto.
- Nach der Elternzeit dürfen Sie in den Job zurückkehren, auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Zwei Gesetze für Familien
Wenn ein Kind kommt, verändert sich viel. Zwei Gesetze helfen berufstätigen Eltern:
- das Mutterschutzgesetz (MuSchG),
- das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Die Gesetze haben drei Ziele:
- Sie schützen die Gesundheit von Mutter und Kind.
- Sie geben der Familie Geld und Sicherheit.
- Sie sorgen dafür, dass Eltern sicher in ihren Job zurückkehren können.
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist eine Schutzzeit rund um die Geburt. Sie heißt Schutzfrist.
- Vor der Geburt: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (Entbindungstermin). Diesen Termin schreibt die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme in eine Bescheinigung.
- Nach der Geburt: 8 Wochen.
Darf die Frau in dieser Zeit arbeiten?
- Vor der Geburt: nur, wenn sie es selbst ausdrücklich will. Sie kann ihre Meinung jederzeit ändern und dann doch zu Hause bleiben.
- Nach der Geburt: nein. In den 8 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber sie nicht beschäftigen – auch nicht, wenn sie es möchte. Das heißt Beschäftigungsverbot.
- Bei einer Frühgeburt oder bei Zwillingen (Mehrlingsgeburt) dauert die Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen. Das gilt auf Antrag auch, wenn beim Kind in den ersten 8 Wochen eine Behinderung festgestellt wird.
- Kommt das Kind früher als errechnet, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die Tage, die vorher „gefehlt“ haben.
- Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es eine Schutzfrist: 2 bis 8 Wochen, je nach Schwangerschaftswoche. Die Frau darf arbeiten, wenn sie es ausdrücklich will.
Geld im Mutterschutz
Im Mutterschutz bekommt die Frau ihr volles Netto weiter. Das Geld kommt aus zwei Teilen:
- dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und
- einem Zuschuss vom Arbeitgeber.
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber zahlt den Rest bis zum durchschnittlichen Netto der letzten drei Monate.
- Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür brauchen Sie die Bescheinigung über den Geburtstermin.
Kündigungsschutz
Eine schwangere Frau ist besonders gut vor einer Kündigung geschützt:
- vom Beginn der Schwangerschaft
- bis mindestens 4 Monate nach der Geburt.
In dieser Zeit darf der Arbeitgeber nur in ganz seltenen Ausnahmen kündigen. Dafür braucht er die Zustimmung einer Behörde (zuständig für Arbeitsschutz). Der Grund darf nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.
- Der Schutz gilt, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Er gilt auch, wenn die Frau es ihm innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung sagt.
- Tipp: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber früh, dass Sie schwanger sind. Dann kann er auch die Regeln zum Schutz Ihrer Gesundheit einhalten, z. B. keine schweren Lasten, keine gefährlichen Stoffe.
- Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt der Kündigungsschutz 4 Monate lang.
Elternzeit
Viele Eltern nehmen direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit. In der Elternzeit sind Sie von der Arbeit freigestellt:
- Sie sind weiter angestellt – Ihr Arbeitsvertrag bleibt.
- Aber Sie arbeiten nicht und bekommen keinen Lohn. Man sagt: Das Arbeitsverhältnis ruht.
Die wichtigsten Regeln:
- Mütter und Väter haben das Recht auf Elternzeit – jeder Elternteil für sich.
- Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre pro Kind nehmen.
- Die Elternzeit ist möglich, bis das Kind 8 Jahre alt ist.
- Sie müssen die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber anmelden.
- Wie anmelden? Das Gesetz verlangt die Textform: Ein unterschriebener Brief ist gut, eine E-Mail reicht aber auch. Schreiben Sie dazu, für welche Zeiten Sie in den nächsten 2 Jahren Elternzeit nehmen.
- Bis zu 24 Monate können Sie für später aufheben: zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes. Dann müssen Sie 13 Wochen vorher anmelden.
- Kündigungsschutz: Ab der Anmeldung (frühestens 8 Wochen vor dem Beginn) und während der ganzen Elternzeit darf der Arbeitgeber nur mit Zustimmung einer Behörde kündigen.
- Urlaub: Für jeden vollen Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.
Elterngeld
In der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn. Darum gibt es Elterngeld. Es ist kein Gehalt vom Chef, sondern eine Leistung vom Staat.
- Das Elterngeld ist meistens 65 bis 67 Prozent vom Netto, das nach der Geburt wegfällt.
- ElterngeldPlus ist für Eltern gedacht, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Man bekommt pro Monat weniger, dafür aber länger Elterngeld.
- Das Elterngeld ist mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz.
- Wie lange? Die Eltern bekommen zusammen 12 Monate Basiselterngeld. Es gibt 2 Monate mehr (Partnermonate), wenn sich beide beteiligen: Auch der zweite Elternteil arbeitet mindestens 2 Monate weniger oder gar nicht. Ein Monat Basiselterngeld kann man gegen 2 Monate ElterngeldPlus tauschen.
- Antrag: Elterngeld bekommen Sie nur mit Antrag bei der Elterngeldstelle. Rückwirkend zahlt sie nur für 3 Monate – stellen Sie den Antrag also bald nach der Geburt.
- Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Jahr bekommen kein Elterngeld (Geburten ab April 2025).
Nach der Elternzeit
Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, in den Betrieb zurückzukehren:
- Normalerweise kommen Sie an Ihren früheren Arbeitsplatz zurück.
- Der Arbeitgeber darf Ihnen auch eine gleichwertige Stelle geben – z. B. mit anderen Aufgaben oder an einem anderen Ort. Gleichwertig heißt: passend zu Ihrer Qualifikation und nicht schlechter bezahlt. Es muss also nicht genau derselbe Platz sein.
Möglich ist auch Elternteilzeit: Sie arbeiten in der Elternzeit weniger Stunden. Darauf haben Sie ein Recht, wenn der Betrieb groß genug ist.
- In der Elternzeit dürfen Sie höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Ein Recht auf Elternteilzeit haben Sie, wenn
- die Firma mehr als 15 Beschäftigte hat,
- Sie dort länger als 6 Monate arbeiten,
- Sie für mindestens 2 Monate zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche arbeiten wollen und
- keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
- Nach der Elternzeit gilt wieder die Stundenzahl von vorher.
Wörter
- das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Das Gesetz, das schwangere Frauen und Mütter nach der Geburt bei der Arbeit schützt.
- das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Das Gesetz über Elterngeld und Elternzeit.
- die Schwangerschaft, die Schwangerschaften
- Die Zeit, in der eine Frau ein Kind im Bauch trägt. Sie ist im fünften Monat schwanger.
- die Entbindung, die Entbindungen
- = die Geburt eines Kindes.
- der Entbindungstermin, die Entbindungstermine
- Der Tag, an dem das Kind wahrscheinlich geboren wird. Die Ärztin rechnet ihn aus.
- die Schutzfrist, die Schutzfristen
- Die Zeit vor und nach der Geburt, in der die Mutter besonders geschützt ist.
- das Beschäftigungsverbot, die Beschäftigungsverbote
- Der Arbeitgeber darf die Frau in dieser Zeit nicht arbeiten lassen.
- das Mutterschaftsgeld
- Geld von der Krankenkasse für die Zeit des Mutterschutzes.
- der Zuschuss, die Zuschüsse
- Zusätzliches Geld. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
- der Kündigungsschutz
- Regeln, die verhindern, dass der Arbeitgeber einfach kündigen darf.
- die Elternzeit
- Zeit, in der Mutter oder Vater nicht arbeiten, um sich um das Kind zu kümmern. Der Arbeitsvertrag bleibt.
- freistellen
- Jemand muss nicht arbeiten, bleibt aber angestellt. In der Elternzeit sind Sie von der Arbeit freigestellt.
- ruhen
- Hier: Pause machen. Das Arbeitsverhältnis ruht = es gibt keine Arbeit und keinen Lohn, aber der Vertrag bleibt.
- das Elterngeld
- Geld vom Staat für Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten.
- das ElterngeldPlus
- Eine Form von Elterngeld: weniger Geld pro Monat, dafür länger. Gut für Eltern, die Teilzeit arbeiten.
- der Partnermonat, die Partnermonate
- Zwei zusätzliche Monate Elterngeld, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen.
- die Elterngeldstelle, die Elterngeldstellen
- Das Amt, bei dem Sie Elterngeld beantragen.
- die Elternteilzeit
- Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
- gleichwertig
- Genauso viel wert. Eine gleichwertige Stelle = passend zur Qualifikation und nicht schlechter bezahlt.
Fragen zum Text
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Verständnis
Welche zwei Gesetze schützen Eltern bei der Arbeit?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Wie viele Wochen vor und nach der Geburt gilt der Mutterschutz normalerweise?
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt.
Darf eine Frau im Mutterschutz arbeiten, wenn sie das möchte?
Vor der Geburt: ja, wenn sie es ausdrücklich will – sie kann es sich jederzeit anders überlegen. Nach der Geburt: nein, in den 8 Wochen gilt ein Beschäftigungsverbot.
Wann beginnt der Kündigungsschutz und wann endet er?
Er beginnt mit der Schwangerschaft und endet frühestens 4 Monate nach der Geburt.
Was ist der Unterschied bei der Bezahlung: Mutterschutz und Elternzeit?
Im Mutterschutz bekommt die Mutter ihr volles Netto (Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus Zuschuss vom Arbeitgeber). In der Elternzeit gibt es keinen Lohn, aber Elterngeld vom Staat (meist 65 bis 67 Prozent vom Netto).
Bis zu welchem Alter des Kindes kann man Elternzeit nehmen?
Bis das Kind 8 Jahre alt ist.
Wie lange vorher muss man die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Spätestens 7 Wochen vor dem Beginn (in Textform).
Welchen Arbeitsplatz bekommt man nach der Elternzeit? Ist es immer genau dieselbe Aufgabe?
Man kommt an den früheren oder an einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurück: gleiche Qualifikation, gleiche Bezahlung. Es muss nicht immer genau dieselbe Aufgabe sein.
Was ist ElterngeldPlus und für wen ist es gedacht?
Elterngeld, das man länger bekommt, dafür ist es pro Monat weniger. Es ist gedacht für Eltern, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten.
Richtig oder falsch?
Im Mutterschutz bekommt die Frau kein Geld.
Falsch. Sie bekommt ihr volles Netto: Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom Arbeitgeber.
Der Kündigungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft.
Richtig.
Nur Mütter dürfen Elternzeit nehmen.
Falsch. Mütter und Väter haben das Recht auf Elternzeit.
Elternzeit kann bis zu 3 Jahre dauern.
Richtig. Bis zu 3 Jahre pro Kind und pro Elternteil.
Nach der Elternzeit darf der Arbeitgeber einen schlechter bezahlten Job geben.
Falsch. Der neue Arbeitsplatz muss gleichwertig sein – also nicht schlechter bezahlt.
Elterngeld ist eine Leistung vom Staat und kein Gehalt vom Chef.
Richtig.